Die Abkürzung GOÄ steht für: Gebührenordnung für Ärzte. Dabei handelt es sich um die Berechnungs- und Vergütungsgrundlage für Arztleistungen, die nicht von der Sozialversicherung abgedeckt werden.
Dem Arzt stehen zu:
- Gebühren für ärztliche Leistungen
- Entschädigungen; z.B. Wegegeld
- Ersatz von Auslagen
Im Rahmen der GOÄ, heißt es:
- bis zu 1,5 - fachen Satz für technische Leistungen
- bis 2,3 - fachen Satz für ärztliche Leistungen
Die Leistungsübernahmen finden Sie in den Tarifbedingungen Ihrer PKV.
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