Resler. Kapitalanlagenvermittlung * Versicherungsmakler

Wir wollen, dass Sie gut versorgt sind!
Menü
Kundenlogin

Lexikon - Arbeitslosigkeit - Beitragsbefreiung

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  

Arbeitslosigkeit - Beitragsbefreiung

Ein laufender Vertrag kann beitragsfrei gestellt werden, wenn der Versicherungsnehmer während der Laufzeit des Vertrages nachweislich ohne eigenes Verschulden arbeitslos wird.

Der Versicherungsschutz bleibt erhalten. Die Beitragsfreiheit endet mit Beginn einer neuen Arbeit bzw. wenn die Arbeitlosigkeit länger als eine vertraglich vereinbarte Zeit dauert. Danach wird der Vertrag unverändert und beitragspflichtig weitergeführt.

Arbeitslosigkeit - Beitragsbefreiung und Außerkrafttreten des Vertrages
Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit
Beitragsbefreiung bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit

© Versicherungsbote.de

Kontakt
Resler. Kapitalanlagenvermittlung Versicherungsmakler
Tannenweg 18
63263 Neu-Isenburg
mehr...
not visible