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Lexikon - Erstattung der Kosten von Vorsorgeuntersuchungen über GKV-Niveau

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Erstattung der Kosten von Vorsorgeuntersuchungen über GKV-Niveau

Welche Vorsorgeuntersuchungen in der PKV vorgesehen sind, ist abhängig vom jeweiligen Leistungsangebot des Versicherers.

Auf jeden Fall sind die üblichen ambulanten Untersuchungen zur Krankheiten- Früherkennung nach gesetzlich eingeführten Vorgaben mitversichert. Zu den gezielten Vorsorgeuntersuchungen gehören in regelmäßigen Abständen die Krebsvorsorge, Herz- und Kreislauf-, Diabetes- und Nieren-Untersuchungen sowie Vorsorgen im zahnmedizinischen, gynäkologischen und urologischen Bereich. Ebenfalls notwendig und mitversichert sind die Vorsorgeuntersuchungen für Kinder bis zum 6. Lebensjahr.
Viele Versicherungstarife bieten über den Rahmen der gesetzlichen Programme hinaus, gezielte Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten - auch ohne genaue Diagnosen und Altersvorgaben.

siehe: Krankenversicherung

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