Resler. Kapitalanlagenvermittlung * Versicherungsmakler

Wir wollen, dass Sie gut versorgt sind!
Menü
Kundenlogin

Lexikon - Fahrlässigkeit

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  

Fahrlässigkeit

Unter Fahrlässigkeit versteht man die grobe Fahrlässigkeit, wenn die erforderliche Sorgfaltspflicht im besonderen Maße nicht beachtet wurde, und die einfache Fahrlässigkeit. Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit entstanden sind, werden in den Sachversicherungen nicht versichert, wobei schwer zu unterscheiden ist zwischen Fahrlässigkeit und grober Fahrlässigkeit.

Anzeigepflicht
Elektronikversicherung
Fotovoltaikanlagenversicherung
Gefälligkeitshandlungen
Grobe Fahrlässigkeit
Grobe Fahrlässigkeit (Haftpflicht)
Smart Home
Verzicht auf Einrede grober Fahrlässigkeit (Kasko)
Wohngebäude - Grobe Fahrlässigkeit bei Obliegenheitsverletzung

© Versicherungsbote.de

Kontakt
Resler. Kapitalanlagenvermittlung Versicherungsmakler
Tannenweg 18
63263 Neu-Isenburg
mehr...
not visible