Resler. Kapitalanlagenvermittlung * Versicherungsmakler

Wir wollen, dass Sie gut versorgt sind!
Menü
Kundenlogin

Lexikon - Reisekosten zu deutschem Gericht

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  

Reisekosten zu deutschem Gericht

Erstattet werden die notwendigen Reisekosten zum Gericht, wenn das Erscheinen des Versicherungsnehmers vor Gericht als Beschuldigter oder Partei gefordert wird.

Bedingung ist, dass der Wohnort z.B. mehr als 50 km (je nach Tarif) Luftlinie vom zuständigen Gericht entfernt ist.
siehe:Rechtsschutzversicherung

© Versicherungsbote.de

Kontakt
Resler. Kapitalanlagenvermittlung Versicherungsmakler
Tannenweg 18
63263 Neu-Isenburg
mehr...
not visible