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Lexikon - ferngelenkte Modellfahrzeuge

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ferngelenkte Modellfahrzeuge

Versicherungsschutz besteht auch bei Gebrauch von ferngelenkten Modellfahrzeugen (Land-, Wasser- und Luftfahrzeugen), beispielsweise wenn ein ferngelenktes Modellflugzeug auf einen Fußgänger stürzt und diesen schwer verletzt. 

Zu beachten ist, dass einige Versicherer die Anzahl bzw. Höchstgeschwindigkeit der zu versichernden Modellfahrzeuge begrenzen.

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