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Lexikon - Ärztekammern

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Ärztekammern

Ärztekammern sind Körperschaften des öffentlichen Rechtes und nehmen die ihnen übertragenen Aufgaben als Inhaber mittelbarer Staatsgewalt wahr. Sie unterstehen dem Ministerium bzw. der obersten Gesundheitsbehörde des Landes. Es gibt in jedem Bundesland eine Landesärztekammer, diese sind auf Bundesebene zur Bundesärztekammer zusammengefasst. Die Bundesärztekammer ist keine Körperschaft des öffentlichen Rechtes sondern eine privatrechtliche AG. In den Landesärztekammern sind alle in diesem Land arbeitenden Ärzte Mitglied.

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