| | | |
-
Bei Tagegeldern und im Todesfall ist der Versicherer verpflichtet, innerhalb eines Monates zu zahlen.
-
Bei Invaliditätsleistungen hat der Versicherer drei Monate Zeit gegenüber dem Versicherten zu erklären, ob und in welcher Höhe er die Entschädigungspflicht anerkennt.
-
Die Frist beginnt mit der Zustellung der vollständigen Unterlagen, die der Versicherte beizubringen hat.
|
| |
Resler. Kapitalanlagenvermittlung Versicherungsmakler Tannenweg 18 63263 Neu-Isenburg
mehr...
|
|